Entwicklungschancen bieten – Charakter der ländlichen Räume erhalten
Rede von Rouven Kötter in der Sitzung der Regionalversammlung Südhessen zum künftigen Regionalplan
In der heutigen Sitzung der Regionalversammlung Südhessen wurde unter anderem über den künftigen Regionalplan beraten. Rouven Kötter hat für die SPD-Fraktion zu diesem wichtigen Thema gesprochen und den dazu eingebrachten Antrag der SPD-CDU-Kooperation begründet.
Frau Regierungspräsidentin,
Herr Vorsitzender,
meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen,
die Aufstellung eines neuen Regionalplans ist eine sehr verantwortungsvolle, wichtige und zukunftsweisende Aufgabe.
Willy Brandt hat die oft zitierte Weisheit geprägt: „Wer die Zukunft vorhersagen will, der muss sie gestalten.“
Ein sehr treffendes Zitat für die Arbeit, die von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Regierungspräsidium und im Regionalverband erledigt und von uns politisch begleitet und mit gestalterischen Vorgaben versehen wird.
Es geht dabei um die Zukunft unserer Region.
Wir machen uns diese Aufgabe seitens der Kooperation nicht leicht. Wir nehmen die Verantwortung für die Menschen in allen Teilen unserer Region gerne war und setzen mit dem vorliegenden Antrag weitere Leitplanken für den künftigen Regionalplan.
Daher der vorliegende Antrag.
Zunächst fordern wir darin, die Beratung um eine Runde zu verlängern, da wir heute aufgrund fehlender Informationen noch nicht dazu in der Lage sind, eine Entscheidung zu treffen.
Ich bin niemand, der gern den schwarzen Peter hin und her schiebt. Aber es ist hierbei durchaus kritisch anzumerken, dass wir inzwischen fast zwei Jahre auf die Vorlage der landesweiten Klimaanalyse gewartet haben.
Auf unsere Anfrage vom Oktober 2021 wurde uns mitgeteilt: „Nach Aussage von Herrn Staatsminister Al-Wazir im Hessischen Landtag vom 28. September 2021 soll der Abschlussbericht bis Ende 2021 fertiggestellt und dann möglichst zeitnah veröffentlicht werden.“
Jetzt ist schon wieder März.
Gestern um 16 Uhr kam der BerichtsENTWURF per Mail. Aber: wir dürfen ihn nur intern beraten und es fehlen noch Arbeitsschritte. Also darf ich heute hier über Inhalte in einer öffentlichen Sitzung noch gar nicht reden – selbst wenn ich es geschafft hätte, ihn gestern Abend im Bett noch schnell durchzulesen.
Ich verstehe nicht, dass ausgerechnet bei dem so bedeutsamen Thema „Klimaschutz“ eine solche Verschleppung seitens eines grün geführten Ministeriums erfolgt, ohne dass ein entsprechender Aufschrei durch die Reihen der Grünen in der Region oder in den Medien erfolgt.
Liebe Grüne, hört auf zu protestieren und auf vermeintlich böse GroKos zu schimpfen – Ihr habt doch längst alle Schlüsselpositionen in der Hand.
Macht Euren Verantwortlichen Beine, damit auch endlich gehandelt wird!
Der zweite Punkt aus unserem Antrag betrifft eine Gleichbehandlung und zugleich eine klare Ansage an die ländlichen Räume unserer Region:
- Wir wollen gleichwertige Lebensverhältnisse in der gesamten Region.
- Dabei wollen wir die unterschiedlichen Charaktere von urbanen und ländlichen Räumen bewahren.
- Ja, wir benötigen dringend Wohnraum und Entwicklungsfläche für Gewerbe im gesamten RheinMain-Gebiet – aber mit dem notwendigen Augenmaß und im Einklang mit der jeweiligen teilräumlichen Struktur.
- Der ländliche Raum soll nicht verstädtischt, zubetoniert und vollgestopft werden. Freiräume sollen bewahrt und geschützt werden, ohne jedoch dadurch Entwicklungschancen auf Null zu setzen und Teile der Region zum Freilichtmuseum verkommen zu lassen.
- Deshalb wollen wir, dass die regionalen Grünzüge mit „einheitlichen Kriterien für die gesamte Region“ angewandt werden.
Ich freue mich sehr, dass sich auch zu diesem Punkt in den Ausschussberatungen weitgehende Einigkeit gezeigt hat.
Das gilt nicht für den dritten Punkt unseres Antrages.
Er spiegelt das dringliche Interesse der Kooperation wider, mit der Arbeit am Entwurf des Regionalplans endlich voranzukommen und die Verzögerungen, die andere Stellen zu verantworten haben, nicht noch zusätzlich zu verstärken. Im aktuellen RPS/RegFNP dargestellte Siedlungsflächen und solche, für die Änderungsverfahren erfolgreich abgeschlossen wurden, sind unabhängig von der Bewertung der Flächen in der „landesweiten Klimaanalyse Hessen“ in den Entwurf des Regionalplans zu übernehmen.
Wir wollen damit Planungssicherheit gewährleisten und das Vertrauen der örtlichen, politischen Akteure in die Verlässlichkeit von Regionalplanung stärken.
Wer das jetzt gern direkt skandalisieren und dramatisieren möchte, dem empfehle ich einen Blick in die Begründung.
Zum Teil sind bereits Bebauungspläne auf der Basis des aktuellen Plans oder erfolgreich abgeschlossener Änderungsverfahren auf Flächen im Verfahren. Aber auch solche bisher ausgewiesenen Siedlungs-Flächen, für die noch keine B-Plan-Verfahren eröffnet sind, sollen
mit ausdrücklichem Hinweis auf den Klima- Konflikt im neuen Regionalplan weiterhin dargestellt werden.
Im Rahmen der Offenlegung sollen sich die Kommunen dann dazu äußern, ob sie angesichts des Klima-Konflikts auf diese Siedlungsflächen teilweise oder auch gänzlich verzichten wollen.
Es ist also klare Absicht, dass die Verankerung von Vorbehalts- und Vorranggebieten auf entsprechenden Bestandsflächen nicht ausgeschlossen ist, sondern im Rahmen der Fortschreibung und unter Rückmeldung der betreffenden Kommunen abgewogen werden sollen.
Das ist im übrigen im völligen Einklang mit dem LEP und dem Weg, der uns aus dem Hause von Frau Regierungspräsidentin Lindscheid vorgeschlagen wurde.
LEP: „In den Regionalplänen sind die regional bedeutsamen Luftleitbahnen sowie die für das Siedlungsklima bedeutsamen Flächen des Freiraums (…),als „Vorranggebiete für besondere Klimafunktionen“ bzw. Vorbehaltsgebiete für besondere Klimafunktionen“ festzulegen. Die landesweite Klimaanalyse Hessen bietet hierzu die Grundlage, die letztliche Entscheidung fällt die Regionalversammlung.“
RP: Punkt 10.5 des Eckpunktepapiers für die Ausweisung von VBG und VRG für besondere Klimafunktion: (…) Wenn sich potentielle Vorranggebiete Klima mit geplanten Vorranggebieten Siedlung/Vorranggebieten Industrie-Gewerbe überlagern, erfolgt eine Abwägung der Belange. Falls mangels Alternativen oder wegen der besonderen Bedeutung an einem geplanten Vorranggebiet Siedlung bzw. Vorranggebiet Industrie und Gewerbe festgehalten werden soll, kann das potentielle Vorranggebiet Klima zu einem Vorbehaltsgebiet abgestuft werden. In der verbindlichen Bauleitplanung ist dann das Thema entsprechend zu würdigen (ggfs. Klimagutachten).
Sie sehen eindeutig: Dieser Punkt unseres Antrages ist kein Teufelswerk einer bösen großen Koalition, welche das Klima ignorieren und alles ohne Rücksicht auf Verluste zubetonieren will. Es ist vielmehr ein sehr verantwortungsvoller, vernünftiger Vorschlag, der einerseits Planungssicherheit gewährt und anderseits den Klimaschutz exakt so würdigt, wie es uns grün geführte Häuser vorschlagen.
Vollkommen abwegig ist in diesem Zusammenhang der konstruierte Vorwurf mit dem heutigen Beschluss würde die Beschlussfassung zum WI-Ostfeld ausgehebelt. Die im Zielabweichungsbeschluss genannten Bestimmungen behalten nach wie vor Ihre Gültigkeit, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die heutige Beschlussfassung als Arbeitsauftrag an die Verwaltung keinerlei Rechtswirkung entfaltet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
der vorliegende Beschlussvorschlag setzt weitere Rahmenbedingungen für den künftigen Regionalplan. Er beinhaltet Arbeitsvorgaben an die Verwaltung. Und er räumt uns die zusätzlich benötigte Beratungszeit ein.
Damit hört die Arbeit keineswegs auf.
Ich denke, wir sind uns weitgehend einig, dass der Regionalplan nicht abgearbeitet werden kann, wie es beim Teilplan Erneuerbare Energien möglich war.
Wir können keine Kriterien- und Restriktionskataloge beschließen, akzeptieren was hinten rauskommt und dann den fertigen Plan abhaken.
FDP, Grüne, CDU und SPD tragen alle auf verschiedenen Ebenen Verantwortung für den Wohnungsbau und haben auf ihren jeweiligen Ebenen festgestellt, dass wir einen erheblichen Wohnraumbedarf haben. Um diesen zu decken, müssen wir Angebote schaffen. Gleiches gilt für Entwicklungschancen für unsere Unternehmen, um Arbeitsplätze und Steuereinnahmen zu sichern.
Regionalplanung erfolgt nicht im Labor.
Sie erfolgt als ein Zusammenspiel aller Ebenen und Akteure.
Der beste Regionalplan nutzt nichts, wenn er nicht von den lokalen politischen Gremien angepackt und umgesetzt wird.
Wir geben in der RVS den Rahmen vor. Dafür brauchen wir in den kommenden Monat eine gehörige Portion Gestaltungswillen, Mut und Energie.
Jetzt fängt bald der Teil an, der jedem von uns Spaß machen sollte – echte politische Gestaltung und kein Abarbeiten von vorgegebenen Kriterien ohne Entscheidungsspielraum.
Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass unsere Region den Menschen und der Natur eine attraktive Lebensperspektive bietet.
Wir werden uns dabei nicht immer einig sein, aber wir tragen eine gemeinsame Verantwortung und der sollten wir auch gemeinsam gerecht werden.
Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Antrag.